Abgastest

Seit Januar 2013 müssen Fahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (OBD) die der Norm Euro 3 entsprechen keine Abgaswartung mehr durchführen lassen. Ist das Fahrzeug noch nicht mit OBD ausgestattet, so verlangt der Gesetzgeber dass diese wichtige Unterhaltsarbeit nach wie vor alle zwei Jahre durchgeführt wird.

Ob Ihr Wagen dieser Norm entspricht, entnehmen Sie dem Fahrzeugausweis (Feld 72). Bei folgenden Codes erfolgt die Überwachung der Emissionen automatisch mittels OBD-System:

Benzinmotoren: B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05, A07.
Dieselmotoren: B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05, A07.

In diesem Fall muss nur noch bei aufleuchten der OBD-Fehleranzeige innerhalb Monatsfrist ein Abgastest durchgeführt werden. Wichtig: Das Abgasdokument muss die Aufschrift OBD-2-System tragen.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.